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Channel: Kommentare zu: Arbeitsrecht
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Von: Schichtarbeit | Job Navi

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[…] Nur wenn der Verdacht besteht, dass der Arbeitnehmer eine schwere Straftat begangen hat, darf “auf Verdacht” gekündigt werden. Allerdings muss hier der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vor der Kündigung – im Gegensatz zu den anderen Kündigungsarten – anhören. Auch Personen, die dem Kündigungsschutz unterliegen, kann bei Begehen einer Straftat gekündigt werden. Keine wichtigen Gründe für eine außerordentliche Kündigung sind laut Arbeitsrecht die Teilnahme an Streiks, eine Erkrankung oder eine Schwangerschaft. Befindet sich eine Frau im Mutterschutz, der von Beginn der Schwangerschaft bis acht Wochen nach der Geburt – und gegebenenfalls noch die Elternzeit – andauert, dann unterliegt sie einem besonderen, im Arbeitsrecht verankerten, Kündigungsschutz. Besteht im Unternehmen einen Betriebsrat, ergeben sich weitere Besonderheiten, die durch das Arbeitsrecht geregelt werden: so muss der Arbeitgeber den Betriebsrat beispielsweise vor der Kündigung anhören, da sonst die Kündigung unwirksam ist. Wurde dem Arbeitnehmer gegenüber die außerordentliche Kündigung ausgesprochen, so sollte dieser umgehend den Betriebsrat (sofern vorhanden) und gegebenenfalls auch einen Anwalt einschalten. Nur so kann die Durchsetzung z.B. eines Kündigungsschutz gewährleistet werden. Es ist äußerst wichtig dies unmittelbar nach dem Bekanntwerden der Kündigung zu tun, da sonst die Gefahr besteht, wichtige gesetzliche Fristen zu versäumen. Erfahren Sie mehr zum Thema Arbeitsrecht auf den Seiten von Anwaltskanzlei-Online.de. […]


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